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Bundestag beschließt neues Mietrecht

Kurz vor Jahresende hat der Bundestag die lang diskutierte Änderung des Mietrechts beschlossen. Vor dem Hintergrund der Energiewende hatten sich die derzeitigen Regelungen im Mietrecht als zu schwerfällig und nicht interessengerecht herausgestellt. Das als Investoren- Nutzer- Dilemma beschriebene Phänomen, dass der Vermieter die energetische Sanierung bezahlt und der Mieter am Ende Energiekosten spart, machte eine Änderung der Regelungen zur Modernisierung im Mietrecht nötig.

Auch die durch planmäßig agierende Mietpreller entstandene Schieflage zwischen Mieter und Vermieter, die zu erheblichen Schäden bei privaten Vermietern geführt hat, ist nun durch  Änderung des Mietrechts neu geregelt.

Quasi über Nacht wurde zudem eine gravierende Änderung vorgenommen, die mit dem grundsätzlichen Charakter des Gesetzes, nämlich die Energiewende voranzubringen, nichts zu tun hat:  Durch eine Ergänzung des § 558 Absatz 3 BGB werden die Landesregierungen ermächtigt, im Wege einer Rechtsverordnung für fünf Jahre Gemeinden oder Teile von Gemeinden zu bestimmen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. In diesen Gebieten beträgt die Kappungsgrenze bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete 15 Prozent, während sie ansonsten gemäß § 558 Abs. 3 Satz 1 BGB 20 Prozent beträgt. Die Miete kann also innerhalb von drei Jahren lediglich um insgesamt 15 Prozent erhöht werden.

Eine umfassende Übersicht über die Änderungen im Mietrecht und deren Auswirkungen finden Sie hier .

Den vollständigen Wortlaut des Mietrechtsänderungsgesetzes finden Sie hier .

Die wichtigsten steuerrechtlichen Änderungen ab 2013

Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt
Mit einiger Verzögerung ist es nun soweit. Bisher musste der Arbeitgeber die papiergebundene Lohnsteuerkarte von 2010 aufbewahren. Vom 1.1.2013 an ist jeder Unternehmer verpflichtet, das neue Verfahren ELSTAM (Elektronische Lohnsteuer Abzugsmerkmale) zu nutzen. Zwar gewährt die Finanzverwaltung eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2013, jedoch muss spätestens für den Monat Dezember 2013 für jeden Arbeitnehmer die Lohnabrechnung mit ELSTAM erfolgen. Weitere Informationen unter www.elster.de

Voranmeldung der Zertifizierungspflicht bei Umsatz- und Lohnsteuer
Schon jetzt sind Unternehmer und Arbeitgeber verpflichtet, die  Lohsteueranmeldungen und Umsatzsteueranmeldungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Ab 1.1.2013 müssen die Steueranmeldungen authentifiziert übermittelt werden. Das für die authentifizierte Übermittlung erforderliche Zertifikat erhält der Arbeitgeber beziehungsweise der Unternehmer  unter www.elsteronline.de/eportal in der Rubrik Registrierung.

Änderung bei den „Minijobs“ und Rentenversicherungsbeitrag
Die Minijobgrenze wird ab 1.1.2013 von bisher 400 auf 450 Euro im Monat angehoben. War bei Einhaltung der Geringfügigkeitsgrenze der Arbeitnehmer bisher sozial- und rentenversicherungsfrei, so ändert sich das 2013. Ab dem 1.1.2013 sind auch geringfügig Beschäftigte rentenversicherungspflichtig, es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Befreiungsantrag zu stellen.  Die Entgeltgrenze für Midi-Jobs wird ebenfalls angehoben, von monatlich 800 auf 850 Euro.
Der Rentenversicherungsbeitrag wird zum 1. 1.2013 von bisher 19,6 auf 18,9 Prozent abgesenkt.
Mehr zum Thema gesetzliche Rentenversicherung für Mini- und Midi-Jobber gibt es direkt bei der Deutschen Rentenversicherung

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