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Bundestag beschlie?t neues Mietrecht

Kurz vor Jahresende hat der Bundestag die lang diskutierte ?nderung des Mietrechts beschlossen. Vor dem Hintergrund der Energiewende hatten sich die derzeitigen Regelungen im Mietrecht als zu schwerf?llig und nicht interessengerecht herausgestellt. Das als Investoren- Nutzer- Dilemma beschriebene Ph?nomen, dass der Vermieter die energetische Sanierung bezahlt und der Mieter am Ende Energiekosten spart, machte eine ?nderung der Regelungen zur Modernisierung im Mietrecht n?tig.

Auch die durch planm??ig agierende Mietpreller entstandene Schieflage zwischen Mieter und Vermieter, die zu erheblichen Sch?den bei privaten Vermietern gef?hrt hat, ist nun durch? ?nderung des Mietrechts neu geregelt.

Quasi ?ber Nacht wurde zudem eine gravierende ?nderung vorgenommen, die mit dem grunds?tzlichen Charakter des Gesetzes, n?mlich die Energiewende voranzubringen, nichts zu tun hat:? Durch eine Erg?nzung des ? 558 Absatz 3 BGB werden die Landesregierungen erm?chtigt, im Wege einer Rechtsverordnung f?r f?nf Jahre Gemeinden oder Teile von Gemeinden zu bestimmen, in denen die ausreichende Versorgung der Bev?lkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gef?hrdet ist. In diesen Gebieten betr?gt die Kappungsgrenze bei der Anpassung an die orts?bliche Vergleichsmiete 15 Prozent, w?hrend sie ansonsten gem?? ? 558 Abs. 3 Satz 1 BGB 20 Prozent betr?gt. Die Miete kann also innerhalb von drei Jahren lediglich um insgesamt 15 Prozent erh?ht werden.

Eine umfassende ?bersicht ?ber die ?nderungen im Mietrecht und deren Auswirkungen finden Sie hier .

Den vollst?ndigen Wortlaut des Mietrechts?nderungsgesetzes finden Sie hier .

Die wichtigsten steuerrechtlichen ?nderungen ab 2013

Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt
Mit einiger Verz?gerung ist es nun soweit. Bisher musste der Arbeitgeber die papiergebundene Lohnsteuerkarte von 2010 aufbewahren. Vom 1.1.2013 an ist jeder Unternehmer verpflichtet, das neue Verfahren ELSTAM (Elektronische Lohnsteuer Abzugsmerkmale) zu nutzen. Zwar gew?hrt die Finanzverwaltung eine ?bergangsfrist bis zum 31.12.2013, jedoch muss sp?testens f?r den Monat Dezember 2013 f?r jeden Arbeitnehmer die Lohnabrechnung mit ELSTAM erfolgen. Weitere Informationen unter www.elster.de

Voranmeldung der Zertifizierungspflicht bei Umsatz- und Lohnsteuer
Schon jetzt sind Unternehmer und Arbeitgeber verpflichtet, die? Lohsteueranmeldungen und Umsatzsteueranmeldungen elektronisch an das Finanzamt zu ?bermitteln. Ab 1.1.2013 m?ssen die Steueranmeldungen authentifiziert ?bermittelt werden. Das f?r die authentifizierte ?bermittlung erforderliche Zertifikat erh?lt der Arbeitgeber beziehungsweise der Unternehmer? unter www.elsteronline.de/eportal in der Rubrik Registrierung.

?nderung bei den ?Minijobs? und Rentenversicherungsbeitrag
Die Minijobgrenze wird ab 1.1.2013 von bisher 400 auf 450 Euro im Monat angehoben. War bei Einhaltung der Geringf?gigkeitsgrenze der Arbeitnehmer bisher sozial- und rentenversicherungsfrei, so ?ndert sich das 2013. Ab dem 1.1.2013 sind auch geringf?gig Besch?ftigte rentenversicherungspflichtig, es besteht jedoch die M?glichkeit, einen Befreiungsantrag zu stellen.? Die Entgeltgrenze f?r Midi-Jobs wird ebenfalls angehoben, von monatlich 800 auf 850 Euro.
Der Rentenversicherungsbeitrag wird zum 1. 1.2013 von bisher 19,6 auf 18,9 Prozent abgesenkt.
Mehr zum Thema gesetzliche Rentenversicherung f?r Mini- und Midi-Jobber gibt es direkt bei der Deutschen Rentenversicherung

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